[Energetische Inspektion an Klimaanlagen

In regelmäßigen Abstanden müssen Betreiber ihre Klimaanlagen in Gebäuden, die ein Mindestalter von zehn Jahre haben und eine Nennkälteleistung von mehr als 12.000 Watt aufweisen, inspizieren lassen. Die Inspektion umfasst die Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Dabei geht es insbesondere um veränderte Raumnutzung und Belegung, Nutzungszeiten, innere Wärmequellen sowie die relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes. Darüber hinaus werden die Sollwerte für Temperatur, Feuchte und Luftmenge sowie die zugehörigen Toleranzen begutachtet. Als Ergebnis dieser Prüfung erhält der Betreiber einen Bericht, in dem fachliche Hinweise für kostengünstige Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Anlage aufgeführt sind. In einigen Fällen gibt NIEWELS zudem Empfehlungen zum Austausch der Anlage oder für eine Alternativlösung. Nach der erstmaligen Begutachtung muss die Inspektion regelmäßig mindestens alle zehn Jahre erneut durchgeführt werden. Ganz wichtig: Auf Verlangen muss der Betreiber die  Durchführungsbescheinigung der zuständigen Behörde vorlegen.
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