[Energieaudits als Gewinn für Unternehmen

Seit dem Frühjahr 2015 müssen viele Unternehmen gemäß dem neuen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ein Energieaudit oder ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen. Dabei wird eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und -verbrauchs vorgenommen, um die Energieeffizienz zu verbessern. NIEWELS hat für die betroffenen Unternehmen ein umfangreiches Beratungsangebot zusammengestellt. Im Rahmen der Feststellung des Ist-Zustandes identifizieren die firmeneigenen Energieberater die Hauptverbraucher, errechnen Energiekennzahlen und entwickeln bei einem Vor-Ort-Termin einen Maßnahmenkatalog zur Energieeinsparung. Zudem zeigt NIEWELS Änderungen im Verbrauchsverhalten auf, die ebenfalls zu Einsparungen führen können. Verpflichtend sind Energieaudits für Unternehmen, die allein oder im Firmenverbund mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro erwirtschaften. Das Energieaudit muss bis zum 5. Dezember 2015 durchgeführt und alle vier Jahre wiederholt werden. Wenn die Pflicht aus dem EDL-G nicht fristgerecht erfüllt wird, sieht der Gesetzgeber Bußgelder vor. Übrigens: Ein Energieaudit lohnt sich auch für Unternehmen, die nicht zur Durchführung verpflichtet sind. Durch die Energieberatung lassen sich dauerhaft Energiekosten senken. Wer von der gesetzlichen Regelung nicht betroffen ist und das Energieaudit freiwillig durchführt, erhält eine Förderung der Beratungskosten von bis zu 80 Prozent.

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